Nabelschnurblut: Mehr Anwendungsfälle durch neue Therapien

Nabelschnurblut - Dr. Dietmar Egger

Nabelschnurblut wird rechtlich gesehen als Arzneimittel deklariert. Dementsprechend müssen gewisse Regeln und Richtlinien bei dessen Verarbeitung eingehalten werden. Welche das genau sind, kann Dr. Dietmar Egger, Herstellungsleiter in einer privaten Nabelschnurblutbank, erklären. Im letzten Teil des Interviews mit dem Nabelschnurblut-Experten gibt er außerdem einen Ausblick auf die Frage, wie wahrscheinlich es ist, das eigene Nabelschnurblut einmal aus medizinischen Gründen zu benötigen. Dazu legt er vor allem Eltern, deren Familien mit bestimmten Krankheiten vorbelastet sind, die Einlagerung des Nabelschnurblutes nahe.

Würden Sie Eltern, die in Ihren Familien Vorerkrankungen haben, die Einlagerung von Nabelschnurblut besonders empfehlen?
Gerade in solchen Fällen wäre es sehr unklug, nicht die Möglichkeit zur Vorsorge zu nutzen und das Nabelschnurblut seines Kindes einzufrieren. Wir kommen den Eltern in der Hinsicht mit unserer Geschwisterinitiative entgegen. Wenn eine schriftliche Bestätigung von einem Arzt vorliegt, dass eine entsprechende Erkrankung bei einem Geschwister vorliegt, dann übernehmen wir die Kosten für die Einlagerung komplett. Die meisten Menschen sind durch erkrankte Verwandte ohnehin stärker für dieses Thema sensibilisiert. Die Bereitschaft zur Vorsorge ist dann dementsprechend groß.

Wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass ein Mensch im Laufe seines Lebens auf sein eigenes Nabelschnurblut zurückgreifen wird?
Die Berechnungen schwanken sehr stark. Daran sieht man, wie schwierig solche Berechnungen sind und wie vorsichtig man mit diesen Zahlen umgehen muss. Außerdem sind die künftigen Einsatzmöglichkeiten hier gar nicht mit eingerechnet. Es wird auf so unglaublich vielen Gebieten geforscht, wie z.B. bei Autoimmunkrankheiten, Diabetes, Schlaganfall, Herzinfarkt, neurologischen Ausfällen, wie bei frühkindlichem Sauerstoffmangelschäden bis hin zu gentherapeutischen Ansätzen bei schweren angeborenen Krankheiten – mit jeder zusätzlichen Anwendungsmöglichkeit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Nabelschnurblut im Laufe eines Lebens zum Einsatz kommen wird.

Thema Anwendung: Wie lange dauert es, bis das Nabelschnurblut im Notfall zur Verfügung steht?
Das einzige, was etwas Zeit benötigt, ist der Koloniebildungstest, der die Teilungsfähigkeit der Zellen ermittelt. Aber innerhalb von spätestens zwei Wochen sind die Ergebnisse dafür da. Das ist sehr schnell, wenn man bedenkt, wie lange es brauchen würde, einen passenden Spender für Knochenmark-Stammzellen zu finden. Hier sind Zeiträume von einem halben Jahr üblich. Diese Zeit haben wartende Patienten oft nicht .

Noch kurz zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen: Nabelschnurblut ist ein Arzneimittel. Was bedeutet das für Ihre Laborarbeit?
Zunächst einmal sind Arzneimittel Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. So beginnt die Definition des Arzneimittelbegriffes im Deutschen Arzneimittelgesetz. Stoffe im Sinne dieses Gesetzes werden dabei unter anderem definiert als: … Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch oder Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand. Dies gilt auch für Nabelschnurblut. Wir unterliegen also genau wie jeder Pharmahersteller dem Arzneimittelgesetz. Außerdem wird das Produkt Nabelschnurblut noch durch das Transplantationsgesetz und das Gewebegesetz reguliert. Dass alle die Gesetze bei der Herstellung in unserem Labor eingehalten werden, wird von den regionalen Behörden und der Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, regelmäßig kontrolliert. Dazu finden z.B. Begehungen in unseren Laboren statt, wo geprüft wird, ob wir GMP-gerecht arbeiten und die eben erwähnten gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Was bedeutet GMP?
Good Manufacturing Practice – kurz GMP – heißt übersetzt ”gute Herstellungspraxis”. Grundlage ist ein Leitfaden der Europäischen Union, der die Bedingungen der Arzneimittelherstellung – angefangen vom Personal bis hin zu der Beschaffenheit der Räume – regelt. Durch eine GMP-gerechte Herstellung wird eine standardisierte, sichere Herstellung und damit eine gleich bleibende Qualität garantiert.

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