Für Nabelschnurblut müssen die Richtlinien erneuert werden

Prof. Dr. Wolfgang Holzgreve ist Experte für Stammzellen aus NabelschnurblutIm zweiten Teil unseres Interviews mit Dr. Wolfgang Holzgreve spricht der leitende Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende der Freiburger Universitätsklinik darüber, welche Krankheiten bereits heute mit den aus Nabelschnurblut gewonnenen Stammzellen behandelt werden können. Daneben berichtet der Gynäkologe aus Westfalen über die verschiedenen Einlagerungsmöglichkeiten und mahnt zur Erneuerung der veralteten Richtlinien der Bundesärztekammer auf diesem Gebiet.

Welche Krankheiten kann man mit den Stammzellen aus dem Blut behandeln?
Generell geht es vorrangig um bösartige Erkrankungen der Blutbildung, z.B. Leukämie und angeborene Blutarmutskrankheiten oder bestimmte genetische Erkrankungen.

Könnten Sie uns mehr zu den Einlagerungsformen erzählen?
Hier gibt es eine besonders wichtige Unterscheidung: Man kann Stammzellen entweder für allogene Transplantationen einlagern, das heißt sie werden gespendet, oder für autologe Übertragungen, das heißt für die eigene Verwendung. Je nach Krankheit ist der Einsatz von körpereigenem oder fremdem Material indiziert. (Auch bei allogenen Transplantationen ist es von Vorteil, wenn möglichst viele Merkmale übereinstimmen.)

Neuerdings gibt es bei einigen Nabelschnurblutbanken die Möglichkeit, dass das Blut zwar privat eingelagert wird, für eine autologe Transplantation, dies jedoch mit einer Spendeoption verknüpft ist. Somit könnte man sich später auch für eine allogene Übertragung entscheiden. Was halten Sie davon?

Ich finde es gut, dass auf diese Weise der scheinbar unüberwindliche Gegensatz zwischen den beiden Arten der Nabelschnurblut-Einlagerung aufgelöst wird. So können tatsächlich beide Aspekte miteinander verbunden werden – die Konservierung für allogene und für autologe Transplantationen.

Apropos autolog: Es gibt eine veraltete Richtlinie der Bundesärztekammer von 1999, die immer noch von Kritikern  zitiert wird. Darin heißt es unter anderem, dass es für die autologe Aufbewahrung keine medizinische Indikation gebe – eine Aussage, die inzwischen überholt ist. Warum, denken Sie, wird diese Information nicht erneuert?
In der Medizin müssen Richtlinien, die irgendwann einmal im Konsens erarbeitet wurden, natürlich von Zeit zu Zeit überarbeitet werden. Wir haben das beim Thema Nabelschnurblut in der Schweiz bereits getan, weil uns neue Informationen vorlagen. Ich denke, dass das auch in Deutschland über kurz oder lang passieren wird. Dazu müssen die Ärzte aktiv werden.

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