Nabelschnurblut: Einlagerung erfordert Herstellungserlaubnis
30. Sep 2008 | Von admin | Kategorie: Allgemein, News & VisionenRechtlich gesehen, wird die Herstellung von Nabelschnurblutpräparaten in Deutschland mit der von Arzneimitteln gleichgesetzt. Das heißt, die Verarbeitung und Einlagerung von Nabelschnurblut bedarf einer Herstellungserlaubnis nach dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG). Zudem greifen Transplantations- sowie Gewebegesetz und Good Manufactoring Practice (GMP). Diese Richtlinien sehen unter anderem vor, dass Herstellungs-, Kontroll- und Vertriebsleiter [...]